Eine frühe trans* Biographie mit offenem Ende
Wenn man im Hessischen Archivsystem nach dem historischen Begriff „Transvestit“ sucht, findet man aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts genau eine Akte: „Ermittlungen gegen den Transvestiten W[…] Heinrich in Frankfurt“. Als ich zu historischen trans* Biographien recherchierte, war das für mich natürlich ein auffälliger Fund. Denn historische Akten sind nur selten mit trans-spezifischen Begriffen verschlagwortet – oft findet man Personen nur zufällig oder über Umwege.
Später konnte ich weitere Unterlagen zu W. Heinrich aufspüren. Sie bilden die Grundlage für diese biographische Annäherung. Nach allem, was bislang bekannt ist, war W. Heinrich vermutlich eine trans*(weibliche) Person, die zunächst in Frankfurt am Main lebte und später in Hamburg.
Aus dieser Zeit sind insgesamt nur wenige trans* Biographien so greifbar. Gleichzeitig wächst das Wissen in den letzten Jahren – vor allem, weil queere Forschende selbst in Archiven arbeiten und Material neu erschließen. So wurden etwa deutlich mehr Einzelheiten über das Leben der trans* Pionierin von Dora Richter (1892–1966) bekannt, und auch die Biographien von z. B. Charlotte Charlaque (1892–1962), Toni Ebel (1881–1961), Hertha Wind (1897–1972) und Liddy Bacroff (1908–1943) sind inzwischen intensiver untersucht.
Anmerkungen vorab
Bei W. Heinrich ist die Quellenlage von Anfang an verzerrt – nicht, weil „nichts da“ ist, sondern weil fast alles aus Behörden- und Strafzusammenhängen stammt: Polizei, Jugendamt, Gutachten, Krankenunterlagen, Gerichts- und Haftakten. Das ist wichtig, weil diese Unterlagen vor allem dann entstehen, wenn Behörden eingreifen. Sichtbar wird also oft nicht „der Alltag“, sondern der Moment, in dem etwas eskaliert, kontrolliert oder sanktioniert wird. Was zu privaten Lebensumständen, Selbstverständnis oder Beziehungen gehört, bleibt bislang weitgehend Leerstelle.
Außerdem noch zwei Hinweise zum trans-sensiblen Erzählen:
- Den bei der Geburt eingetragenen männlichen (Dead-)Namen nenne ich hier bewusst nicht. Allerdings kennen wir auch keinen weiblichen Wunschnamen. Ich verwende daher den abgekürzten Namen W. Heinrich
- In den frühen Unterlagen gibt es Hinweise auf eine (in heutigen Begriffen) trans* weibliche Identität; später fehlen aber in den Quellen klare Aussagen, daher vermeide ich Pronomen.
- Der zeitgenössische Begriff „Transvestit“ entspricht _ungefähr_ dem heutigen „trans*“ als Oberbegriff für ein Spektrum, ich verwende den Begriff als Zitat aus den Akten in Anführungszeichen.
- Ursprünglich männliche Berufsbezeichnungen habe ich gegebenenfalls mit einem Sternchen gegendert.
Familie, Schule und Berufswahl
W. Heinrich wird am 18. August 1908 in Frankfurt am Main geboren und dem männlichen Geschlecht zugeordnet. Der Vater Emil Heinrich stammt aus Ostpreußen, die Mutter Bertha (geb. Bätz) aus Westfalen; geheiratet haben die Eltern in Lothringen. 1885 zieht die Familie nach Frankfurt. Der Vater ist Postbeamter und muss vermutlich aufgrund seiner Stationierungen mehrfach mit der Familie umziehen. In Frankfurt wohnt die Familie zunächst in der Gerichtsstraße; ab 1910 ist die Adresse Am Mühlkanal 18 belegt. 1915 wird der Vater pensioniert.
In den Akten wird der Vater als autoritär und gewalttätig beschrieben, die Mutter als dauerhaft überlastet und gesundheitlich angeschlagen. W. Heinrich ist das „Nesthäkchen“ und hat mehrere ältere Geschwister.
W. Heinrich besucht die Deutschherrn-Mittelschule bis zur neunten Klasse. Ein Zeugnis bewertet Verhalten und Leistungen knapp (u. a. „Betragen: sehr gut“, Leistungen „genügend“). 1924 endet die Schulzeit. Danach steht offenbar ein Leben zur See oder eine Auswanderung im Raum: Ein Bruder, der als Matrose auf einer Südamerika-Linie arbeitet, will W. Heinrich nach Amerika mitnehmen, verzichtet dann aber, weil W. ihm „zu mädchenhaft“ erscheint. In den Akten wird das später als eine Art Wendepunkt markiert.
Stattdessen gibt es privaten Schauspielunterricht; außerdem arbeitet W. Heinrich als Statist*in am Schauspielhaus Frankfurt.
Erste Festnahmen
Im Sommer 1924 finden sich erstmals Hinweise darauf, dass W. Heinrich Frauenkleidung trägt (zunächst bei Spaziergängen in Frankfurt). Im Oktober 1924 reist W. Heinrich mit einem Freund nach Berlin – nach Aktenlage ohne Wissen der Eltern. Dort wird W. Heinrich am Askanischen Platz, einem der Polizei bekannten Treffpunkte für homosexuelle Männer, aufgegriffen und in Schutzhaft genommen. Das Jugendamt Berlin meldet sich bei den Frankfurter Behörden; der Vater schickt Reisegeld, und W. Heinrich kehrt nach Frankfurt zurück.
Am 5. Januar 1925 wird W. Heinrich erneut festgenommen, diesmal in der Frankfurter Kaiserstraße. Die Akten beschreiben, dass W. Heinrich in auffälliger Damenkleidung unterwegs ist und sich Menschen um W. Heinrich sammeln. Passant*innen schimpfen, die Polizei wird zum Einschreiten aufgefordert.
Wenige Tage später hält die Polizei fest, dass keine strafbare Handlung vorliegt – trotzdem läuft der Vorgang weiter.
Vom Jugendamt zu dauerhafter Unterbringung
In den folgenden Wochen beschäftigen sich Jugendamt und Amtsgericht damit. Das Jugendamt (Kreisstelle Sachsenhausen) erstellt einen ausführlichen Bericht über Familie und bisherige Ereignisse: Eltern, Geschwister, Schule, Umfeld, die Vorfälle seit 1924. Genannt werden auch Kontakte zu einer Bekannten (Maria Rittweger) sowie Konflikte in der Familie.
Parallel dazu untersucht die Jugendsichtungsstelle W. Heinrich. Das Gutachten beschreibt Körpermerkmale, Aussehen (Haare, Schminke) und Verhalten sehr detailliert. W. Heinrich wird darin als „Transvestit“ bezeichnet, zugleich aber als erziehbar und beeinflussbar eingeordnet. Am Ende empfiehlt das Gutachten eine Unterbringung zur Beobachtung.
Im Februar 1925 ordnet das Amtsgericht Frankfurt dann die Einleitung der Fürsorgeerziehung an und verfügt eine Unterbringung zur Beobachtung für sechs Wochen. Im Protokoll werden Aussagen der Eltern wiedergegeben; zugleich wird festgehalten, W. Heinrich werde sich voraussichtlich nicht freiwillig stellen.
Kurz danach wird W. Heinrich in die Städtische Heilanstalt Frankfurt eingewiesen. Von dort gibt es eine umfangreiche Akte mit vielen Notizen: Tagesablauf, Arbeitseinsätze, Gespräche und Beobachtungen sind darin vermerkt. Mehrere Einträge betreffen die Haare: W. Heinrich will sie nicht schneiden lassen, fügt sich dann aber unter Druck. Bei der Aufnahme wird W. Heinrich außerdem fotografiert.
Während des Aufenthalts kommt es zu mehreren Fluchten. Für den 14. April 1925 vermerkt die Krankenakte eine nächtliche Flucht mit einem anderen Patienten; am nächsten Tag wird W. Heinrich aber schon aus dem Elternhaus zurückgeholt. Ende Juli 1925 flieht W. Heinrich während der Besuchszeit endgültig, wahrscheinlich mit Unterstützung der Mutter.
Im August 1925 fasst das Amtsgericht daraufhin einen weiteren Beschluss: W. Heinrich wird „vorläufig und endgültig“ der Fürsorgeerziehung überwiesen. Genannt werden wiederholtes Entweichen, Konflikte mit den Eltern sowie der Hinweis auf sexuelle Handlungen während des Anstaltsaufenthalts (die Akte formuliert dabei wertend). Außerdem wird ausgeführt, W. Heinrich sei „arbeitsscheu“, die häusliche Umgebung sei nicht geeignet, und es bestehe die Gefahr, W. Heinrich könne weiter „abgleiten“.
Für 1925/26 folgen viele behördliche Schritte: Fahndungen, Schreiben des Landeswohlfahrtsamts, Nachfragen zu Aufenthaltsorten. Gleichzeitig gibt es eine Phase, in der W. Heinrich arbeitet: Im Oktober 1925 wird W. Heinrich als Kajütsjunge* bei der Deutschen Ostafrika-Linie angestellt; Ende Januar 1926 kehrt W. Heinrich nach Hamburg zurück. Danach ist ein Aufenthalt bei Verwandten in Rheingönheim erwähnt – wohl im Zusammenhang mit einer Ausbildung als Zahntechniker*in. Behörden vermerken mehrfach, dass Fahndungen eingestellt oder wieder aufgenommen werden, je nachdem, ob eine feste Anstellung vorliegt und ob W. Heinrich auffindbar ist. Offenbar wurden die Behörden immer dann aktiv, wenn W. Heinrich keiner Arbeit nachging.
Im September 1926 kommt es zu einem weiteren Zugriff: Das Landeswohlfahrtsamt ersucht, W. Heinrich dem Burschenheim „Beiserhaus“ in Rengshausen (im heutigen Nordhessen) zuzuführen. Kurz darauf wird die Zuführung vermerkt; doch bereits im Oktober 1926 kann W. Heinrich aus dem Heim fliehen. Danach folgen erneut Fahndungs- und Verwaltungsvermerke.
Ortswechsel, Anzeigen und Strafverfahren
Ab Ende der 1920er Jahre liegen die Unterlagen stärker in Hamburg, einzelne Vorgänge werden aber weiterhin in Frankfurt notiert – darunter eine Verurteilung wegen Fahrens ohne Führerschein (1928).
Im April 1929 erhält die Frankfurter Polizei eine anonyme Meldung („Ein Anwohner“): W. Heinrich trage wieder Damenkleidung und bewege sich so vor allem in der Wohnung bzw. im häuslichen Umfeld. Die Polizei hält dazu fest, dass das Tragen von Damenkleidung durch den polizeilich bekannten „Transvestiten“ W. Heinrich nicht strafbar sei und daher keine strafbare Handlung vorliege.
Außerdem ist festgehalten, dass sich W. Heinrich in diesen Jahren aus Frankfurt ab-und in Hamburg anmeldet. Im August 1929 wurde W. Heinrich 21 Jahre alt und damit volljährig, vermutlich war es jetzt endlich möglich, selbstbestimmt umzuziehen und der ständigen Verfolgung ein Stück weit zu entgehen.
Für 1930 ist in Hamburg dann erstmals ein Strafverfahren nach § 175 StGB dokumentiert (im Material als Verfahren gegen W. Heinrich und eine weitere Person). Es endet mit einer milden Verurteilung und einer Geldstrafe. In der Zusammenfassung wird erwähnt, dass das Gericht darauf eingeht, W. Heinrich sei als „Transvestit“ bekannt.
Im Jahr 1937 – nun in der NS-Zeit – wird W. Heinrich erneut nach § 175 verurteilt, diesmal aber mit einer mehrmonatigen Haftstrafe und der Inhaftierung in Hamburg-Fuhlsbüttel. Die Akten nennen Einlieferung und Entlassung mit konkreten Daten, enthalten aber ansonsten keine Details.
In den frühen 1940er Jahren folgen weitere Verfahren. Für 1942 ist eine Verurteilung wegen Diebstahls festgehalten; W. Heinrich hat wohl ein Gemälde gestohlen und will es verkaufen. Danach arbeitet W. Heinrich an Bord eines Marineschiffes im besetzten Polen: Für 1943 ist ein (militärisches) Bordurteil in Gotenhafen dokumentiert, verbunden mit einer längeren Haftstrafe wegen Unterschlagung und Hehlerei (v.a. Lebensmittel). Hier taucht keinerlei Bezug mehr zu einer möglich trans* Identität auf.
Der letzte Stempel bzw. Vermerk in den Akten stammt aus dem April 1946; daraus ergibt sich, dass Haft bzw. Aktenlauf über das Kriegsende hinausreichen und W. Heinrich das Kriegsende überlebt.
Die Spuren verlieren sich
Danach werden die Spuren dünn bzw. sie fehlen komplett. Es gibt zwar Adressbucheinträge aus Hamburg in der Nachkriegszeit, aber sie betreffen höchstwahrscheinlich gleichnamige Personen. Möglicherweise geht W. Heinrich weiter zur See und ist daher nicht in Hamburg gemeldet.
Gesichert ist jedoch, dass W. Heinrich nach 1946 weiter lebt: Die Sterbeurkunde vom März 1972 dokumentiert, dass W. Heinrich noch 26 Jahre lebt und dann in einem Hamburger Krankenhaus stirbt. Als Beruf ist „Steward“ angegeben; außerdem steht dort, dass W. Heinrich nicht verheiratet ist. Offenbar bleibt W. dem Leben an Bord treu, und es gibt keine traditionelle heterosexuelle Ehe.
Für die Annäherung an ein Leben als trans* Person ist außerdem wichtig, dass keine Namensänderung aktenkundig ist. Entweder verändert sich W.s Identität nach 1930, oder W. traut sich nach den wiederholten Verurteilungen und Haftaufenthalten nicht mehr, eine trans* Identität sichtbar zu machen oder gar eine Namensänderung anzustreben. Das Klima nach dem Ende der NS-Zeit ist für trans* Personen weiterhin sehr restriktiv. Wir wissen daher nicht, ob W. als schwuler Mann lebte, als (weitgehend unsichtbare) trans* Frau oder anders.
Schlusswort: Zwischen Akte und Biographie
Über W. Heinrich wissen wir vor allem das, was Polizei, Gerichte und Haftanstalten festhalten. Das sorgt fast automatisch für ein einseitiges Bild. Es taucht vor allem auf, was Behörden als auffällig, ordnungswidrig oder strafwürdig einstufen. Viele Vorgänge sind eher Bagatellen (etwa das Fahren ohne Führerschein) oder hängen mit § 175 StGB zusammen – also mit einer Strafnorm, die gleichgeschlechtliche Sexualität kriminalisiert. Die Akten erzählen deshalb weniger, wer W. Heinrich „war“, sondern vor allem, wann und wie Institutionen Zugriff bekommen.
Gerade deshalb lohnt sich ein Blick, der trans* Geschichte auch über jene Leben erzählt, die fast nur in solchen Fallakten auftauchen. Diese Akten zeigen, welchen Preis Sichtbarkeit haben kann und wie eng Handlungsspielräume oft sind. W. Heinrich lässt sich vor diesem Hintergrund nicht nur als „Straftäter*in“ lesen, sondern auch als Person, die arbeitet, den Ort wechselt, sich zeitweise entzieht und unter schwierigen Bedingungen versucht, handlungsfähig zu bleiben – auch wenn die Quellen dazu nur bruchstückhaft Auskunft geben.
Ich bedanke mich bei allen, die mich bei der Recherche tatkräftig unterstützt habe, insbesondere die Archivmitarbeiter*innen! Herzlichen Dank an Jako Wende für die Hamburger Akten. Und danke an Tobias Wieland für die zauberhafte Illustration von W. Heinrich.
Quellen
Akten (Auswahl)
- HHStA Wiesbaden, 407, 968 Ermittlungen gegen den Transvestiten W. Heinrich in Frankfurt.
- ISG Frankfurt, Städt. Heilanstalt, Patientenakte W. Heinrich, 5.459.
- Staatsarchiv Hamburg, 213-11_73213, Heinrich, W. A. H. u.a. wegen “Unzucht zwischen Männern”; § 175 StGB
- Staatsarchiv Hamburg, 213-11_67446, Heinrich, W. A. H. wegen Diebstahl; § 242 StGB.
Literatur
- Meier-Brix, Orlando, und Joy Reißner, Hrsg. 2022. tin*stories. Trans | inter | nicht-binäre Geschichte(n) seit 1900. 2. Auflage. Münster: edition assemblage.
Sonstiges
- Verschiedene Kirchenbücher, Urkunden und Dokumente
- Adressbücher der Städte Frankfurt am Main und Hamburg

